Aktuelle Infos zu Erdgasthemen
Auf dem Energiemarkt ist viel los. Damit du immer den Überblick behältst, stellen wir dir auf dieser Seite regelmäßig alle Neuigkeiten zusammen.
Aktuelle Informationen zur Gasversorgung
Was passiert auf dem Energiemarkt? Politische Entwicklungen, Preisanpassungen und mehr - wir informieren dich. So hast du immer alle Neuheiten im Blick und kannst dich in Ruhe für deinen optimalen Gastarif entscheiden. In den folgenden Abschnitten haben wir alle Informationen zur Erdgasversorgung und News aus der Energiewelt zusammengestellt. Wir aktualisieren diese Seite regelmäßig, schau also gern immer mal wieder vorbei.
Situation auf dem Energiemarkt
Wir können dich beruhigen: Auch wenn es seit einiger Zeit zu starken Schwankungen an den Energiemärkten kommt, versorgen wir alle Verbraucher:innen weiterhin sicher und zuverlässig mit Erdgas! Du musst dir keine Sorgen machen, dass dein Vertrag gekündigt wird, egal ob du neu bei sparstrom bist oder schon mehrere Jahre einen Vertrag bei uns hast.
Mit unserem Mutterhaus und Energiepartner badenova im Rücken ist die sichere Versorgung mit Ökostrom garantiert. badenova ist ein kommunales Unternehmen und genießt deshalb besonderen Schutz. Unser Gas-Einkauf ist so aufgestellt, dass auch bei Preisschwankungen am Energiemarkt für alle Verbraucher:innen von Erdgas kein Nachteil entsteht. Du bist also gut aufgehoben und musst nicht mit Ausfällen rechnen.
Unsere News im Überblick
5.2.2024
Jahresabrechnung der Preisbremse in 2024
Die Entlastungen aus der Preisbremse standen unter dem Vorbehalt der Rückforderungen.
Konkret bedeutet das, dass wir im Zuge der Jahresabrechnung 2024 noch einmal alle Elemente der Preisbremse aus 2023 überprüfen und ggf. entsprechend korrigieren müssen.
Wir empfehlen dir daher die Jahresabrechnungen von 2023 und 2024 sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren.
5.2.2024
Aktueller Stand zum Ende der Preisbremse
Wie du vielleicht schon aus den Medien erfahren hast, hat die Bundesregierung die Gas- und Strompreisbremse zum 31. Dezember auslaufen lassen. Für dich bedeutet das: Seit 1. Januar 2024 wird deine Energie wieder zu deinem vertraglich festgelegten Preis abgerechnet und die Abschläge werden nicht mehr um die Entlastungen aus der Preisbremse reduziert.
1.2.2023
Verfügbarkeit des sparstrom Kundenservices
Zurzeit erreichen unseren Kundenservice sehr viele telefonische Anfragen und wir nehmen uns natürlich gerne Zeit für euch. Deshalb kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Auf dieser Seite solltest du alle für dich relevanten Informationen zu aktuellen Themen finden. Wenn du eine individuelle Frage hast, kannst du dich per E-Mail an info@sparstrom.de wenden. Bitte rufe nur in dringenden Fällen an. Viele Anliegen kannst du online im Kundenportal erledigen: Passe zum Beispiel ganz einfach deinen Abschlag an oder hinterlege deinen aktuellen Zählerstand.
14.11.2022
Dezember-Soforthilfe Erdgas
Die Bundesregierung hat am 14.11.2022 ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Es wurde beschlossen, dass Verbraucher:innen von Erdgas noch im Jahr 2022 entlastet werden.
1.9.2022
Einsparverordnung gemäß §9 EnSikuMaV
Ziel der Einsparverordnung ist es, Gasverbraucher über ihr Einsparpotenzial bei Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius zu informieren und diesen so einen Anreiz zu geben, ihren Gasverbrauch zu senken. Gemäß den Angaben der Verordnung, würde eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Verbrauchsreduzierung von 6% bewirken.
1.7.2022
Wegfall der EEG-Umlage
Zum 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage weggefallen. Wir erklären, was das für dich als sparstrom Kunde bedeutet.
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Zum Anfang des Jahres 2022 wurde die EEG-Umlage auf 3,723 Cent netto (4,43 Cent brutto) pro Kilowattstunde gesenkt. Ab 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage bis 31. Dezember 2022 ausgesetzt. Seit Januar 2023 entfällt sie vollständig. Durch die Abschaffung der Umlage sollen die Stromkunden bei den Energiekosten entlastet werden. Die seit Juli 2022 entfallende EEG-Umlage geben wir selbstverständlich in voller Höhe an dich weiter! Du musst nichts weiter tun.
23.6.2022
Ausrufung der Alarmstufe aus dem Notfallplan Gas
Am 23. Juni 2022 hat die Bundesregierung die Alarmstufe aus dem Notfallplan Gas ausgerufen. Aber keine Sorge: In dieser Stufe kann der Gasmarkt Störungen noch bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Aktuell ist die Versorgung in Deutschland gesichert! Die Ausrufung der Alarmstufe hat keine direkten Auswirkungen auf deine Versorgung mit Erdgas.
Insgesamt gibt es im Notfallplan Gas drei Warnstufen - die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. In den ersten beiden Stufen ist die Versorgung weiterhin gesichert. Erst ab der dritten Stufe kann die Bundesnetzagentur Maßnahmen ergreifen, damit Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiterhin zuverlässig mit Gas versorgt werden können. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden.
5.2.2024
Jahresabrechnung der Preisbremse in 2024
Zur InfoseiteDie Entlastungen aus der Preisbremse standen unter dem Vorbehalt der Rückforderungen.
Konkret bedeutet das, dass wir im Zuge der Jahresabrechnung 2024 noch einmal alle Elemente der Preisbremse aus 2023 überprüfen und ggf. entsprechend korrigieren müssen.
Wir empfehlen dir daher die Jahresabrechnungen von 2023 und 2024 sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren.
5.2.2024
Aktueller Stand zum Ende der Preisbremse
Zur InfoseiteWie du vielleicht schon aus den Medien erfahren hast, hat die Bundesregierung die Gas- und Strompreisbremse zum 31. Dezember auslaufen lassen. Für dich bedeutet das: Seit 1. Januar 2024 wird deine Energie wieder zu deinem vertraglich festgelegten Preis abgerechnet und die Abschläge werden nicht mehr um die Entlastungen aus der Preisbremse reduziert.
1.2.2023
Verfügbarkeit des sparstrom Kundenservices
Zum KundenportalZurzeit erreichen unseren Kundenservice sehr viele telefonische Anfragen und wir nehmen uns natürlich gerne Zeit für euch. Deshalb kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Auf dieser Seite solltest du alle für dich relevanten Informationen zu aktuellen Themen finden. Wenn du eine individuelle Frage hast, kannst du dich per E-Mail an info@sparstrom.de wenden. Bitte rufe nur in dringenden Fällen an. Viele Anliegen kannst du online im Kundenportal erledigen: Passe zum Beispiel ganz einfach deinen Abschlag an oder hinterlege deinen aktuellen Zählerstand.
14.11.2022
Dezember-Soforthilfe Erdgas
Die Bundesregierung hat am 14.11.2022 ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Es wurde beschlossen, dass Verbraucher:innen von Erdgas noch im Jahr 2022 entlastet werden.
1.9.2022
Einsparverordnung gemäß §9 EnSikuMaV
Ziel der Einsparverordnung ist es, Gasverbraucher über ihr Einsparpotenzial bei Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius zu informieren und diesen so einen Anreiz zu geben, ihren Gasverbrauch zu senken. Gemäß den Angaben der Verordnung, würde eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius eine Verbrauchsreduzierung von 6% bewirken.
1.7.2022
Wegfall der EEG-Umlage
Zum 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage weggefallen. Wir erklären, was das für dich als sparstrom Kunde bedeutet.
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Zum Anfang des Jahres 2022 wurde die EEG-Umlage auf 3,723 Cent netto (4,43 Cent brutto) pro Kilowattstunde gesenkt. Ab 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage bis 31. Dezember 2022 ausgesetzt. Seit Januar 2023 entfällt sie vollständig. Durch die Abschaffung der Umlage sollen die Stromkunden bei den Energiekosten entlastet werden. Die seit Juli 2022 entfallende EEG-Umlage geben wir selbstverständlich in voller Höhe an dich weiter! Du musst nichts weiter tun.
23.6.2022
Ausrufung der Alarmstufe aus dem Notfallplan Gas
Am 23. Juni 2022 hat die Bundesregierung die Alarmstufe aus dem Notfallplan Gas ausgerufen. Aber keine Sorge: In dieser Stufe kann der Gasmarkt Störungen noch bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Aktuell ist die Versorgung in Deutschland gesichert! Die Ausrufung der Alarmstufe hat keine direkten Auswirkungen auf deine Versorgung mit Erdgas.
Insgesamt gibt es im Notfallplan Gas drei Warnstufen - die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. In den ersten beiden Stufen ist die Versorgung weiterhin gesichert. Erst ab der dritten Stufe kann die Bundesnetzagentur Maßnahmen ergreifen, damit Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiterhin zuverlässig mit Gas versorgt werden können. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden.
Häufige Fragen zur aktuellen Lage auf dem Energiemarkt
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